Als Wahlarzt habe ich kein Vertragsverhältnis mit den Krankenkassen. Das bedeutet für Sie, dass Sie von uns unmittelbar nach der Behandlung eine Honorarnote erhalten.Wir bitten Sie das Honorar direkt in der Ordination mittels Bankomatkarte oder in Bar zu bezahlen.
Ob der Betrag rückerstattet wird, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Auf Wunsch können wir die Einreichung gerne für Sie übernehmen.
Sollte es zu Problemen bei der Rückerstattung kommen, bitten wir Sie diese direkt mit Ihrer Krankenkasse zu klären.
Wenn Sie eine “Zusatzversicherung mit Wahlarzttarif” haben, werden in aller Regel die gesamten Behandlungskosten ersetzt.